Schülervertretung
Die Schülervertretung der Kuhlo-Realschule im Schuljahr 2011/2012
Wir sind die Schülersprecher 2011/2012
- Auch in diesem Jahr findet der Pausensport statt, jeweils in den großen Pausen.
- In diesem Jahr wollen wir eine Projektwoche beantragen, die ca. 3 Tage dauern soll. Das Ziel dieser Projektwoche ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit viel Spaß an einem Thema arbeiten und das Ergebnis allen Mitschülern vorstellen.
- Wir bewirtschaften den Kiosk in Eigenregie und die Schülervertretung kann über die Einnahmen verfügen.
- Für unsere älteren Schüler haben wir einen Pausenraum eingerichtet.
- In diesem Jahr wollen wir die Schülerausweise in Form einer Kreditkarte einführen.
- Für kleine Konflikte zwischen den Schülern werden wir eine Streitschlichtung gründen.
- Außerdem werden wir ein Jahrbuch erstellen.
- In Zukunft setzten wir uns dafür ein, dass die Toiletten sauber gehalten werden.
Falls ihr Fragen, Ideen oder Änderungsvorschläge habt, sind wir jederzeit ansprechbar.
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern.
Helen, Reyhan, Ben, Ömer und Sigrid Köhler-Pflug
v.l.n.r.: Reyhan, Helen, Frau Köhler-Pflug, Ben, Ömer
Von der SV ausgewählte Auszüge aus dem Schulgesetz NRW
§ 74 Schülervertretung
(1) Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.
(2) Die Schülerinnen und Schüler der Klasse wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertretungen.
(3) Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.
(6) Schülerinnen und Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag ist die Tätigkeit im Zeugnis zu vermerken.
§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz
(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. (Worüber die Schulkonferenz genau bestimmen kann, lest ihr bitte im Schulgesetz NRW nach).
§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz an der Kuhlo-Realschule besteht aus 18 Mitgliedern (6 LehrerInnen, 6 Eltern, 6 SchülerInnen).
Aktualisiert (Montag, den 05. September 2011 um 17:28 Uhr)







