Beratung durch die Beratungslehrerin
Beratung erfolgt an unserer Schule durch eine Diplompädagogin und eine ausgebildete Beratungslehrerin.
Folgende Prinzipien bestimmen die Beratungstätigkeit
- Der Ratsuchende muss grundsätzlich freiwillig kommen, sonst hat Beratung selten Erfolg.
Verschwiegenheit
- Berater / Beraterin sind der Schweigepflicht unterworfen
- Lehrer- und Lehrerinnen oder Außenstehende werden nur informiert oder miteinbezogen, wenn der Ratsuchende ausdrücklich damit einverstanden ist.
Wahrung der Kompetenz
Die Berater / Beraterin mischt sich nicht in die Kompetenz von Fach- und Klassenlehrer-/in ein. Sie verstehen sich nicht als „pädagogische Wunderwaffe oder Feuerwehr“. Sie möchten helfen und beraten so gut sie kann. Bei auftretenden Problemen, die man nicht eben „auf dem Flur“ lösen kann, wäre es sinnvoll zu überlegen, ob ein Beratungsgespräch eine Besserung bewirken kann. Sicher können auch wir nicht alle Probleme lösen. Wenn wir aber selbst nicht weiterwissen, so können wir auf jeden Fall schnelle Hilfe von Fachleuten (Schulpsychologe/-in, Kinder - und Jugendpsychiatrie etc.) vermitteln.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Probleme beim Lernen und Arbeitsverhalten (Stichworte: Konzentration, Lerntipps)
- Probleme im Gefühlsbereich (Stichworte: Angst, Trennungsfolgen)
- Infos über "professionelle Hilfen" (Stichworte: Erziehungsberatung, Schulpsychologen)
- Schwierigkeiten bei der Schulleistung (Stichworte: Klassenziel, Noten, Nachhilfe)
- Gesprächspartner/-in sein, wenn Sand im Getriebe ist (Stichwort: Krach wegen Noten)
- Beratung für Erziehungsberechtigte (Hilfe bei Anträgen oder Kontakten zu Beratungsstellen etc.)
Worauf Verlass ist
Die Beraterin
- hat Zeit zuzuhören (was häufig schon ganz gut tut)
- kann Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, gibt evtl. Tipps bzw. Hilfen zur Selbsthilfe
Aktualisiert (Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 19:56 Uhr)







