Hausordnung der Kuhlo-Realschule
Liebe Schülerinnen
und Schüler!
Höflichkeit, Freundlichkeit und gegenseitige Achtung aller Beteiligten bestimmen den Alltag an der Kuhlo-Realschule. Die körperliche und seelische Gesundheit aller Personen ist zu jeder Zeit zu erhalten. Gewalt gegen Personen wie Sachen wird nicht hingenommen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen sowie unangemessene Verhaltensweisen werden nicht geduldet. Wer weghört, wegschaut oder nicht hilft, macht sich der Beihilfe schuldig. Gemeinsames Miteinander erfordert Absprachen, Regelungen und Vereinbarungen. Unsere Hausordnung enthält solche Regelungen, damit es zwischen Schülern* und Lehrern keine Missverständnisse gibt und kein Ärger entsteht. Vieles ist euch bereits bekannt – diese Zusammenfassung dient zum Nachlesen.
1.
Der
Schulweg
2. Das
Schulgelände
3. Die
Toiletten
4. Das
Verhalten vor dem Unterricht
5. Das
Verhalten im Schulgebäude und während des Unterrichts
6. Das
Verhalten nach dem Unterricht
7. Das
Verhalten in den Pausen
8. Drogenmissbrauch
9. Maßnahmen
bei Verstößen
1. Der
Schulweg
Schüler,
die zu Fuß zur Schule kommen, begeben sich direkt auf die Schulhöfe. Das
Verweilen auf den Bürgersteigen vor den Schul(hof)eingängen ist aus
Sicherheitsgründen nicht zulässig. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule
kommen, bringen ihre Fahrräder im Fahrradkeller unter. Schüler, die mit einem
Moped oder Mofa zur Schule kommen, stellen diese in die dafür vorgesehenen
Parkfelder.
Das Befahren der Schulhöfe ist in der Regelunterrichtszeit bis 15.00 Uhr verboten.
2. Das
Schulgelände
Zum
Schulgelände gehören die Schulgebäude, Turnhallen, die Pausenhöfe, Parkplätze
und Grünanlagen. Für Kuhlo-Schüler steht das beaufsichtigte Schulgelände während
der Schulzeit zur Verfügung.
Das beaufsichtigte Schulgelände umfasst die drei asphaltierten Pausenhöfe sowie den teilweise nicht befestigten Bereich vor dem Eingang des Nebengebäudes. Nicht zum beaufsichtigten Schulgelände gehören insbesondere: die Stirnseite des Nebengebäudes (zur Wilbrandtstraße hin) und der gesamte Bereich um die Dreifachturnhalle, der Eingangsbereich Haupteingang zur Fritz-Reuter-Straße sowie die Grünstreifen neben den Pausenhöfen und der Fahrradkeller. Der Lehrerparkplatz ist ebenfalls unbeaufsichtigtes Schulgelände und ist von den Schülern nicht zu betreten, auch nicht zur Abkürzung ihres Schulwegs. Grundsätzlich darf das Schulgelände von den Schülern während der Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen werden.
3.
Die
Toiletten
Die
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, sie müssen nach ihrer Benutzung sauber
und sofort verlassen werden.
4. Das
Verhalten vor dem Unterricht
Fahrschüler,
die sich vor 7.35 Uhr im Lesebereich im Foyer des 1. Obergeschosses des Hauptgebäudes
aufhalten, können dort bis zum Unterrichtsbeginn bleiben, sofern sie sich
diszipliniert und ordentlich verhalten. Um 7.35 Uhr haben alle anderen Schüler
das Hauptgebäude zu verlassen und sich bis zum ersten Schulgong auf dem
Schulhof aufzuhalten. Podeste und Treppen vor den Eingängen sind keine
Aufenthaltsflächen und müssen daher freigehalten werden.
Bei Regen halten sich die Schüler auf den unteren Fluren des Hauptgebäudes wie des Nebengebäudes auf. Mit dem 1. Schulgong begeben sich alle zu den jeweiligen Lehrer- bzw. Fachräumen. Jeder hat dafür zu sorgen, dass der Unterricht pünktlich anfangen kann. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Schulgong. Sollte die Lehrkraft spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsanfang noch nicht im Klassenraum erschienen sein, so muss der Klassensprecher bzw. sein Vertreter das Sekretariat verständigen.
5. Das
Verhalten im Schulgebäude und während des Unterrichts
Höfliche
Umgangsformen sind für uns selbstverständlich, ebenso diszipliniertes
Verhalten vor dem jeweiligen Lehrer- oder Fachraum. Essen und Trinken sind während
der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet, über Ausnahmen (z. B. nach
einer Sportstunde) entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Kauen (Kaugummi oder
Sonstiges) ist nach Betreten eines Unterrichtsraumes nicht erlaubt. Vor Betreten
eines Unterrichtsraumes werden Kopfbedeckungen, Schals sowie Anoraks und Mäntel
abgelegt. Ob diese an der Garderobe oder im Unterrichtsraum abgelegt werden,
entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Unterrichtsfremde Gegenstände, vor allem
jegliche elektronische Geräte sind vor Betreten des Schulgeländes
auszuschalten und wegzupacken. Dies gilt für den gesamten Unterrichtstag, also
auch in den Pausen und Freistunden.
Die
Unterrichtsstunde beendet die jeweilige Lehrkraft, nicht der Schulgong.
6.
Das Verhalten nach dem Unterricht
Verlässt eine Klasse den Lehrerraum nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages, werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Jeder Schüler hinterlässt einen leeren, sauberen Arbeitsplatz.
7.
Das Verhalten in den Pausen
a)
große Pausen: Alle Schüler suchen unverzüglich
die Pausenhöfe auf. Das Lehrerzimmer dürfen grundsätzlich nur Schüler
aufsuchen, die vom Lehrer dorthin bestellt worden sind. Die Benutzung von
Skateboards, Inlinern, Rollschuhen und Cityrollern im Gebäude und auf dem
Schulgelände ist nicht zulässig. Gleiches gilt für das Spielen mit harten
Gegenständen (Tennisbällen, Flummis, harten Fußbällen, Schneeballwerfen im
Winter). Ausgenommen ist das Fußball- und Basketballspielen auf den dafür
vorgesehenen Flächen (Bälle stellt die SV). Benutzt werden dürfen weiche
Schaumgummibälle, leichte Plastikbälle und ähnliches, jedoch nicht in den Gebäuden.
Beim ersten Schulgong gehen die Schüler unverzüglich zu ihren Lehrerräumen.
Bei ausdrücklich bekannt gegebenen Regenpausen halten sich die Schüler
des Hauptgebäudes auf den Fluren des Erdgeschosses auf. Im Nebengebäude
bleiben die Schüler auf den Fluren des ersten wie des unteren Geschosses. Die
hinteren Treppen des Nebengebäudes dürfen nicht zum Aufenthalt benutzt werden
(Feuertreppen). Ballspiele, Laufen und Fangspiele sind in beiden Gebäuden
verboten.
b)
kleine Pausen: Die kleinen Pausen dienen ausschließlich zum Wechsel der Unterrichtsräume.
Wenn kein Raumwechsel ansteht, bleiben die Schüler in den Klassen und halten
sich nicht auf den Fluren auf.
c)
große Pause vor der 7. Stunde: Die
Schüler halten sich nur auf dem Schulhof mit dem „grünen Klassenzimmer“
auf.
8.
Drogenmissbrauch
Durch
Gesetz ist der Konsum von Drogen jeglicher Art, also auch Nikotin und Alkohol, für
Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Das
gilt unabhängig vom Alter der Schüler.
9.
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Verstöße
gegen diese Hausordnung werden in pädagogisch angemessener Form mit Erziehungs-
und Ordnungsmaßnahmen geahndet entsprechend den Vorschriften des Schulgesetzes.
Grundsätzlich
haben Schülerinnen und Schüler die Anweisungen und Anordnungen der Lehrkräfte
zu beachten und zu befolgen.
(Beschluss
der Schulkonferenz vom 06.02.2007)
gez. Silligmann, Schulleiter
* Maskuline Nomen für Personen beziehen sich hier in der Folge auf beide Geschlechter.