Hausordnung der Kuhlo-Realschule

Vorwort  

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Höflichkeit, Freundlichkeit und gegenseitige Achtung aller Beteiligten bestimmen den Alltag an der Kuhlo-Realschule. Die körperliche und seelische Gesundheit aller Personen ist zu jeder Zeit zu erhalten. Gewalt gegen Personen wie Sachen wird nicht hingenommen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen sowie unangemessene Verhaltensweisen werden nicht geduldet. Wer weghört, wegschaut oder nicht hilft, macht sich der Beihilfe schuldig. Gemeinsames Miteinander erfordert Absprachen, Regelungen und Vereinbarungen. Unsere Hausordnung enthält solche Regelungen, damit es zwischen Schülern* und Lehrern keine Missverständnisse gibt und kein Ärger entsteht. Vieles ist euch bereits bekannt – diese Zusammenfassung dient zum Nachlesen. 

 

1.  Der Schulweg

2.  Das Schulgelände

3.  Die Toiletten

4.  Das Verhalten vor dem Unterricht

5.  Das Verhalten im Schulgebäude und während des Unterrichts

6.  Das Verhalten nach dem Unterricht

7.  Das Verhalten in den Pausen

8.  Drogenmissbrauch

9.  Maßnahmen bei Verstößen

 

1.  Der Schulweg

Schüler, die zu Fuß zur Schule kommen, begeben sich direkt auf die Schulhöfe. Das Verweilen auf den Bürgersteigen vor den Schul(hof)eingängen ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bringen ihre Fahrräder im Fahrradkeller unter. Schüler, die mit einem Moped oder Mofa zur Schule kommen, stellen diese in die dafür vorgesehenen Parkfelder.

Das Befahren der Schulhöfe ist in der Regelunterrichtszeit bis 15.00 Uhr verboten.

 

2.  Das Schulgelände

Zum Schulgelände gehören die Schulgebäude, Turnhallen, die Pausenhöfe, Parkplätze und Grünanlagen. Für Kuhlo-Schüler steht das beaufsichtigte Schulgelände während der Schulzeit zur Verfügung.

Das beaufsichtigte Schulgelände umfasst die drei asphaltierten Pausenhöfe sowie den teilweise nicht befestigten Bereich vor dem Eingang des Nebengebäudes. Nicht zum beaufsichtigten Schulgelände gehören insbesondere: die Stirnseite des Nebengebäudes (zur Wilbrandtstraße hin) und der gesamte Bereich um die Dreifachturnhalle, der Eingangsbereich Haupteingang zur Fritz-Reuter-Straße sowie die Grünstreifen neben den Pausenhöfen und der Fahrradkeller. Der Lehrerparkplatz ist ebenfalls unbeaufsichtigtes Schulgelände und ist von den Schülern nicht zu betreten, auch nicht zur Abkürzung ihres Schulwegs. Grundsätzlich darf das Schulgelände von den Schülern während der Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen werden.

 

3.  Die Toiletten

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, sie müssen nach ihrer Benutzung sauber und sofort verlassen werden.

 

4.  Das Verhalten vor dem Unterricht  

Fahrschüler, die sich vor 7.35 Uhr im Lesebereich im Foyer des 1. Obergeschosses des Hauptgebäudes aufhalten, können dort bis zum Unterrichtsbeginn bleiben, sofern sie sich diszipliniert und ordentlich verhalten. Um 7.35 Uhr haben alle anderen Schüler das Hauptgebäude zu verlassen und sich bis zum ersten Schulgong auf dem Schulhof aufzuhalten. Podeste und Treppen vor den Eingängen sind keine Aufenthaltsflächen und müssen daher freigehalten werden.

Bei Regen halten sich die Schüler auf den unteren Fluren des Hauptgebäudes wie des Nebengebäudes auf. Mit dem 1. Schulgong begeben sich alle zu den jeweiligen Lehrer- bzw. Fachräumen. Jeder hat dafür zu sorgen, dass der Unterricht pünktlich anfangen kann. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Schulgong. Sollte die Lehrkraft spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsanfang noch nicht im Klassenraum erschienen sein, so muss der Klassensprecher bzw. sein Vertreter das Sekretariat verständigen.

 

5.  Das Verhalten im Schulgebäude und während des Unterrichts  

Höfliche Umgangsformen sind für uns selbstverständlich, ebenso diszipliniertes Verhalten vor dem jeweiligen Lehrer- oder Fachraum. Essen und Trinken sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet, über Ausnahmen (z. B. nach einer Sportstunde) entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Kauen (Kaugummi oder Sonstiges) ist nach Betreten eines Unterrichtsraumes nicht erlaubt. Vor Betreten eines Unterrichtsraumes werden Kopfbedeckungen, Schals sowie Anoraks und Mäntel abgelegt. Ob diese an der Garderobe oder im Unterrichtsraum abgelegt werden, entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Unterrichtsfremde Gegenstände, vor allem jegliche elektronische Geräte sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und wegzupacken. Dies gilt für den gesamten Unterrichtstag, also auch in den Pausen und Freistunden.

Die Unterrichtsstunde beendet die jeweilige Lehrkraft, nicht der Schulgong.

 

6.  Das Verhalten nach dem Unterricht  

Verlässt eine Klasse den Lehrerraum nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages, werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Jeder Schüler hinterlässt einen leeren, sauberen Arbeitsplatz.

 

7.  Das Verhalten in den Pausen

a) große Pausen: Alle Schüler suchen unverzüglich die Pausenhöfe auf. Das Lehrerzimmer dürfen grundsätzlich nur Schüler aufsuchen, die vom Lehrer dorthin bestellt worden sind. Die Benutzung von Skateboards, Inlinern, Rollschuhen und Cityrollern im Gebäude und auf dem Schulgelände ist nicht zulässig. Gleiches gilt für das Spielen mit harten Gegenständen (Tennisbällen, Flummis, harten Fußbällen, Schneeballwerfen im Winter). Ausgenommen ist das Fußball- und Basketballspielen auf den dafür vorgesehenen Flächen (Bälle stellt die SV). Benutzt werden dürfen weiche Schaumgummibälle, leichte Plastikbälle und ähnliches, jedoch nicht in den Gebäuden. Beim ersten Schulgong gehen die Schüler unverzüglich zu ihren Lehrerräumen.  

Bei ausdrücklich bekannt gegebenen Regenpausen halten sich die Schüler des Hauptgebäudes auf den Fluren des Erdgeschosses auf. Im Nebengebäude bleiben die Schüler auf den Fluren des ersten wie des unteren Geschosses. Die hinteren Treppen des Nebengebäudes dürfen nicht zum Aufenthalt benutzt werden (Feuertreppen). Ballspiele, Laufen und Fangspiele sind in beiden Gebäuden verboten.

b) kleine Pausen: Die kleinen Pausen dienen ausschließlich zum Wechsel der Unterrichtsräume. Wenn kein Raumwechsel ansteht, bleiben die Schüler in den Klassen und halten sich nicht auf den Fluren auf.

c) große Pause vor der 7. Stunde: Die Schüler halten sich nur auf dem Schulhof mit dem „grünen Klassenzimmer“ auf.

 

8.  Drogenmissbrauch

Durch Gesetz ist der Konsum von Drogen jeglicher Art, also auch Nikotin und Alkohol, für Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Das gilt unabhängig vom Alter der Schüler.

 

9.  Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Verstöße gegen diese Hausordnung werden in pädagogisch angemessener Form mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet entsprechend den Vorschriften des Schulgesetzes.

 

Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler die Anweisungen und Anordnungen der Lehrkräfte zu beachten und zu befolgen.

 

(Beschluss der Schulkonferenz vom 06.02.2007)

gez. Silligmann, Schulleiter

 

* Maskuline Nomen für Personen beziehen sich hier in der Folge auf beide Geschlechter.